Kleinsäuger wie Wiesel, Fledermäuse oder unzählige Erdbienenarten, Bachkrebse, Steinkauz, Uferschwalben, Eisvogel, Wiedehopf, Schleiereulen oder Gartenrotschwanz bleiben ohne gezielt gestaltete Nisthilfen weiterhin gefährdet. Neben den geeigneten vielfältigen Lebensräumen brauchen diese bedrohten Arten auch gezielte Nisthilfenangebote, da natürliche Strukturen wie Totholz, Höhlenbäume, Felsspalten und Rutschhänge meist fehlen. In diesem Kurs lernen Sie, wie geeignete Ersatznisthilfen für bedrohte Tierarten geplant, erstellt und gepflegt werden.
Die Teilnehmenden erhalten theoretisch und praktisch fundiertes Wissen bei den unmittelbaren Montageorten über den Nisthilfenbau. Insbesondere die Standortansprüche wie Wetterschutz, Montagehöhe und Erhaltungspflege der Nisthilfen, Nahrungsnetze und -angebote sowie die Populationsökologie der Zielarten werden thematisiert und vor Ort besprochen.
Die Teilnehmenden kennen die möglichen Nisthilfen für stark bedrohter Arten im Siedlungsraum, in der Landschaft und in Naturschutzarealen.
Die Teilnehmenden können beurteilen, welche Arten an welchen Standorten und Landschaftstypen sinnvoll gefördert werden können. Sie wissen, welche Pflege notwendig ist, um eine kontinuierliche Förderung und Erhaltung der Arten tatsächlich zu gewährleisten.
Die Teilnehmenden erhalten eine Kursbestätigung. Für Teilnehmende, die mindestens sechs Kursthemen absolvieren, besteht die Möglichkeit, eine durch SWO Experten begleitete Projekt- / Referenzarbeit zu erstellen. Bei bestandener Projektarbeit wird das Zertifikat zur/zum Biodiversitätspraktiker*in vergeben und in den Bildungspass eingetragen.
Ilinka Siegrist, 8 Jahre Naturschutzpraxis
Die Teilnehmenden bringen Zwischenverpflegung, der Witterung angepasste, robuste Kleidung, festes Schuhwerk oder Stiefel und Arbeitshandschuhe mit. Mittagessen ist im Restaurant Frohsinn im Gfenn (Dübendorf) oder bei schönem Wetter im Feld möglich. Ein Exkursions-Fahrrad wird von uns zur Verfügung gestellt.
Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Kursbeginn wird der Betrag abzüglich einer Umtriebs-Gebühr von CHF 50.- zurückerstattet. Nachher ist der ganze Betrag geschuldet, ausser es nimmt eine Ersatzperson teil.