Naturschutzgebiet “Moos” in Wallisellen

Moore gehören aufgrund ihrer ganz speziellen Artenzusammensetzung, aber auch durch ihre Fragilität und Empfindlichkeit bei äusseren Einwirkungen, zu den schützenswertesten Lebensräumen der Schweiz. Dies zeigt sich deutlich darin, dass hierzulande in den vergangenen zweihundert Jahren 90% der Moorflächen durch Abtorfung und Drainage verschwunden sind. Sowohl der Erhalt bestehender als auch die Revitalisierung gestörter Moore stellt somit eine komplexe Aufgabe für den Naturschutz dar, insbesondere da die Bildung eines Torfbodens lediglich 1mm pro Jahr beträgt und folglich bei einer zu intensiven Störung von Mooren von einer Irreversibilität gesprochen wird.

Das etwa fünf Hektaren grosse Flachmoor “Moos” liegt in der Gemeinde Wallisellen und ist umgeben von dichtem Siedlungsraum und stark frequentierten Autobahnen und anderen Strassen. Gleichwohl stellt dieser (Rest-)Teil eines ehemaligen grossen Moores im Glattal mit seinen Riedwiesen, Torfmoospolstern und Torfstichweihern ein wertvolles Refugium für seltene Tier- und Pflanzenarten dar, die nur im Lebensraum “Moor” zu finden sind. Hervorzuheben sind in diesem Kontext einerseits moortypische Pflanzenarten wie der rundblättrige Sonnentau (Drosera rotundifolia) oder das Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris) und andererseits faunistische Besonderheiten wie die Ringelnatter (Natrix natrix) oder die gefleckte Smaragdlibelle (Somatochlora flavomaculata). Aufgrund dieser speziellen Biodiversität wurde das Moos im Jahr 1949 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und ist zudem im Bundesinventar der Hoch- und Flachmoore von nationaler Bedeutung aufgenommen.

Das “Moos” unterliegt einer ganzjährigen Pflege, welche sich mosaikartig aus verschiedenen Bausteinen des praktischen Naturschutzes zusammensetzt. So werden sowohl aufwachsende Problemarten wie Brombeeren aus den Torfmoosbereichen entfernt als auch Bäume wie Birken und Kiefern gefällt, um einer Verbuschung der Moorfläche zuvorzukommen. Dies stellt eine zeit- und sehr kostenintensive Pflegemassnahme dar, insbesondere da beim Abtransport der Stämme der störungsanfällige Boden und die Tier- und Pflanzenwelt des Schutzgebiets nicht beeinträchtigt werden dürfen. Bezeichnend hierfür ist beispielsweise der Einsatz von Helikoptern für das Ausfliegen der gerodeten Baumstämme im Frühjahr 2024, um den weichen Torfboden nicht zu verdichten. Dagegen gestalten sich weitere Naturschutzmassnahmen als vergleichsweise unkompliziert. Dazu gehören die obligatorische und jährlich stattfindende Mahd von Riedgräsern und Schilf zur Offenhaltung der Ried- und Wasserflächen. Dies geschieht ausschliesslich bodenschonend mit Balkenmähern und in unzugänglichen Bereichen mit der Sense. Ferner werden die ehemaligen Torfstiche, welche heute als Wassergräben ganz neue Habitate bilden, von Röhricht befreit, da somit eine Verlandung verhindert werden kann. Zusätzlich werden Problemarten und invasive Neophyten wie die Vielblütige Rose (Rosa multiflora) oder die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) durch Jäten und Entfernung von Wurzelstöcken bekämpft, um einer Verdrängung einheimischer Arten entgegenzuwirken und die verschiedenen schutzwürdigen Lebensräume dieses Naturschutzgebietes zu erhalten.

Azurjungfern bei der Paarung (Coenagrion)

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Christopher Kunze
Projekt- und Einsatzleiter Zivildienst